Recht und geistiges Eigentum
Definition
Freistellung ist eine vertragliche Verpflichtung einer Partei (dem Freistellungsverpflichteten), eine andere Partei (den Freistellungsberechtigten) für bestimmte Verluste, Schäden oder Verbindlichkeiten zu entschädigen. Freistellungsklauseln sind in Handelsverträgen allgegenwärtig und bestimmen, wer das finanzielle Risiko trägt, wenn etwas schief geht.
Freistellungsklauseln variieren stark in ihrem Umfang: Breite Freistellungen decken alle aus der Vereinbarung entstehenden Verluste ab; enge Freistellungen decken nur durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Freistellungsverpflichteten verursachte Verluste ab. Wichtige Verhandlungspunkte umfassen: ob die Verpflichtung nur Drittansprüche oder auch direkte Verluste abdeckt; ob grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen ausgenommen sind; ob es Haftungsobergrenzen gibt; und ob der Freistellungsverpflichtete das Recht hat, die Verteidigung von Ansprüchen zu kontrollieren. Gegenseitige Freistellungsklauseln (jede Partei stellt die andere für ihre eigenen Handlungen frei) sind in Handelsverträgen üblich. Einseitige, unbegrenzte Freistellungspflichten sind ein erhebliches Vertragsrisiko — besonders in Software-, Dienstleistungs- und IP-Vereinbarungen.
Freistellungsklauseln können Sie unbegrenzt haftbar machen oder Sie ungeschützt lassen, je nach Formulierung. Bevor Sie einen Vertrag mit weitreichenden Freistellungsklauseln unterzeichnen — insbesondere IP-Verletzungsfreistellungen, Dienstleistungsverträge oder Lieferantenverträge — kann ein Vertragsanwalt das Haftungsrisiko identifizieren und geeignete Obergrenzen und Ausnahmen verhandeln.
Verfasst von James Chae — Mitgründer, Expert Sapiens
Geprüft März 2026