Verfasst von — Mitgründer, Expert Sapiens
Geprüft März 2026
Recht und geistiges Eigentum
Definition
Eine Vertragsverletzung liegt vor, wenn eine Partei eines gültigen Vertrags ihre vertraglichen Verpflichtungen ohne rechtlich anerkannten Grund nicht erfüllt. Die nicht verletzende Partei kann je nach Art und Schwere der Verletzung Schadensersatz, Erfüllung oder Vertragsauflösung verlangen.
Um eine Vertragsverletzung nachzuweisen, muss der Kläger belegen: (1) Ein gültiger Vertrag bestand (Angebot, Annahme, Gegenleistung, beiderseitiger Konsens, rechtmäßiger Zweck); (2) der Kläger hat seine Verpflichtungen erfüllt oder hatte einen gültigen Entschuldigungsgrund; (3) der Beklagte hat die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht; und (4) dem Kläger ist ein Schaden entstanden. Verletzungen werden klassifiziert als wesentlich (erhebliches Versagen, das den Vertragszweck vereitelt — ermöglicht der nicht verletzenden Partei, den Vertrag als beendet zu betrachten) oder unwesentlich/teilweise (unvollständige Leistung, bei der der wesentliche Vorteil noch geliefert wird — nur Schadensersatz möglich). Rechtsbehelfe umfassen Kompensationsschadenersatz, Folgeschäden, Vertragserfüllung und Vertragsauflösung.
Vertragsstreitigkeiten gehören zu den häufigsten Quellen von Unternehmensprozessen. Ein Unternehmensanwalt kann helfen, Verträge mit klaren Bedingungen und Rechtsbehelfen zu formulieren, zu beurteilen, ob eine Verletzung vorliegt, und Ansprüche zu verfolgen oder zu verteidigen — oft durch Mediation oder Vergleich ohne Gerichtsverfahren.