Recht und geistiges Eigentum
Definition
Mediation ist ein freiwilliges Streitbeilegungsverfahren, bei dem ein neutraler Dritter (der Mediator) streitende Parteien dabei unterstützt, eine für beide Seiten akzeptable Einigung zu erzielen. Im Gegensatz zum Schiedsverfahren hat der Mediator keine Entscheidungsbefugnis — seine Aufgabe ist es, die Verhandlung zu moderieren.
Im Rahmen der Mediation trifft der Mediator mit beiden Parteien zusammen — teils gemeinsam, teils getrennt in sogenannten 'Caucus'-Sitzungen — um ihnen zu helfen, die Standpunkte der anderen Seite zu verstehen, Interessen zu erkunden und mögliche Lösungen zu entwickeln. Mediatoren sind in Verhandlung und Konfliktlösung ausgebildet, aber keine Richter — sie können kein Ergebnis erzwingen. Kommt eine Einigung zustande, wird sie in der Regel in einem schriftlichen Vergleich festgehalten, der rechtlich bindend wird. Mediation ist häufig in Handelsstreitigkeiten, Arbeitskonflikten, Familienrecht und Gemeinschaftsstreitigkeiten anzutreffen. Aussagen in der Mediation sind in der Regel vertraulich. Die Erfolgsquote der Mediation ist hoch (oft 70–80 % der Fälle werden einvernehmlich beigelegt), weil die Parteien Lösungen entwickeln können, die ein Gericht nicht bieten könnte.
Mediation kann Streitigkeiten schneller, günstiger und diskreter lösen als ein Gerichtsverfahren — und dabei Geschäftsbeziehungen bewahren, die ein Rechtsstreit zerstören würde. Ein Unternehmensanwalt kann helfen zu entscheiden, wann Mediation der richtige Ansatz ist, wie ein qualifizierter Mediator ausgewählt wird und wie man sich effektiv vorbereitet.
Verfasst von James Chae — Mitgründer, Expert Sapiens
Geprüft März 2026