Recht und geistiges Eigentum
Definition
Ein Delikt ist ein zivilrechtliches Unrecht — eine Handlung oder Unterlassung, die einer anderen Person Schaden zufügt und dem Geschädigten das Recht gibt, auf Schadensersatz zu klagen. Delikte unterscheiden sich von Straftaten (die von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden) und Vertragsverletzungen (die ein bestehendes Vertragsverhältnis voraussetzen).
Das Deliktsrecht umfasst ein breites Spektrum zivilrechtlicher Unrechtshandlungen: Fahrlässigkeit (Schaden durch nachlässiges Handeln), vorsätzliche Delikte (Körperverletzung, Betrug, Verleumdung) und verschuldensunabhängige Haftung (Haftung unabhängig von einem Verschulden, häufig bei Produkthaftungsfällen). Um einen Deliktsanspruch erfolgreich geltend zu machen, muss der Kläger grundsätzlich nachweisen: Pflicht (der Beklagte hatte eine rechtliche Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kläger), Verletzung (der Beklagte hat diese Pflicht verletzt), Kausalität (die Verletzung hat den Schaden verursacht) und Schaden (ein tatsächlicher Schaden ist eingetreten). Das häufigste Delikt ist Fahrlässigkeit — von Verkehrsunfällen über Kunstfehler bis hin zu Sturzunfällen. Schadensersatz in Deliktsfällen kann Kompensationsansprüche (tatsächliche Verluste) und Strafschadenersatz (bei besonders verwerflichem Verhalten) umfassen.
Das Deliktsrecht ist für jeden Unternehmer relevant, da Delikte aus Produktmängeln, Berufsfehlern, Gefährdungen auf dem Betriebsgelände oder Handlungen von Mitarbeitern entstehen können. Ein Unternehmensanwalt kann helfen, das Haftungsrisiko einzuschätzen und Verträge, Versicherungen und Betriebsabläufe so zu strukturieren, dass das Deliktsrisiko minimiert wird.
Verfasst von James Chae — Mitgründer, Expert Sapiens
Geprüft März 2026