Recht und geistiges Eigentum
Definition
Eine Vollmacht ist ein rechtliches Dokument, das eine Person (den Bevollmächtigten) ermächtigt, im Namen einer anderen Person (des Vollmachtgebers) in rechtlichen, finanziellen oder medizinischen Angelegenheiten zu handeln. Umfang und Dauer richten sich nach der Art der Vollmacht und ihrer Formulierung.
Eine Vollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten, Entscheidungen im Namen des Vollmachtgebers zu treffen. Die häufigsten Arten sind: Allgemeine Vollmacht (umfassende Befugnis für finanzielle und rechtliche Angelegenheiten, erlischt bei Geschäftsunfähigkeit), Dauervollmacht (bleibt bei Geschäftsunfähigkeit wirksam — am häufigsten für die Nachlassplanung verwendet), Sondervollmacht (beschränkt auf bestimmte Transaktionen, z. B. den Verkauf einer Immobilie) sowie Gesundheitsvollmacht (ermächtigt zu medizinischen Entscheidungen, wenn der Vollmachtgeber handlungsunfähig ist). Eine aufschiebend bedingte Vollmacht wird erst bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses wirksam, beispielsweise bei Geschäftsunfähigkeit. Vollmachten müssen je nach Bundesstaat unterschrieben, bezeugt und notariell beglaubigt werden. Ohne eine Dauervollmacht können Familienangehörige für eine geschäftsunfähige Person in der Regel keine Finanz- oder Medizinentscheidungen treffen, ohne eine gerichtlich bestellte Betreuung zu beantragen.
Eine Vollmacht gehört zu den wichtigsten Dokumenten der Nachlassplanung — doch viele Menschen beschaffen sie erst, wenn ein medizinischer Notfall sie dazu zwingt. Ein auf Nachlassplanung spezialisierter Anwalt kann die für Ihre Situation passende Vollmacht erstellen und sicherstellen, dass sie in Ihrem Bundesstaat rechtsgültig ist.
Verfasst von James Chae — Mitgründer, Expert Sapiens
Geprüft März 2026