Recht und geistiges Eigentum
Definition
Fahrlässigkeit ist ein Rechtsbegriff, der das Versäumnis beschreibt, die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen, wodurch einer anderen Person Schaden entsteht. Sie ist die häufigste Grundlage zivilrechtlicher Klagen, darunter Personenschäden, Kunstfehler und Berufshaftpflichtansprüche.
Um Fahrlässigkeit nachzuweisen, muss der Kläger vier Elemente belegen: (1) Pflicht — der Beklagte hatte gegenüber dem Kläger eine rechtliche Sorgfaltspflicht; (2) Verletzung — der Beklagte hat den Sorgfaltsmaßstab nicht eingehalten; (3) Kausalität — die Verletzung war die tatsächliche und nächste Ursache des Schadens; und (4) Schaden — dem Kläger ist ein tatsächlicher Schaden entstanden. Der Sorgfaltsmaßstab richtet sich in der Regel danach, was eine 'vernünftige Person' unter denselben Umständen getan hätte. Für Fachleute (Ärzte, Anwälte, Buchhalter) gilt der Maßstab einer vernünftigen Fachkraft in dem jeweiligen Bereich. Mitverschuldensregeln können die Entschädigung des Klägers mindern, wenn auch er fahrlässig gehandelt hat. Berufliche Fahrlässigkeit wird — je nach Fachgebiet — als Kunstfehler bezeichnet.
Fahrlässigkeitshaftung ist für jedes Unternehmen relevant, das Dienstleistungen erbringt, Betriebsstätten unterhält oder Personal beschäftigt. Ein Unternehmensanwalt kann helfen, Sorgfaltspflichten zu verstehen, Verträge mit sachgerechter Risikoverteilung zu formulieren und Richtlinien sowie Versicherungen zum Schutz vor Fahrlässigkeitsansprüchen einzurichten.
Verfasst von James Chae — Mitgründer, Expert Sapiens
Geprüft März 2026