Recht und geistiges Eigentum
Definition
Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Unternehmensform — ein Unternehmen, das von einer Person betrieben wird, ohne rechtliche Trennung zwischen Inhaber und Unternehmen. Es erfordert keine förmliche Eintragung, der Inhaber haftet jedoch unbeschränkt persönlich für alle Unternehmensschulden und Ansprüche.
Ein Einzelunternehmen ist die Standardform für jede natürliche Person, die Geschäfte betreibt, ohne eine separate juristische Person zu gründen. Alle Einnahmen und Verluste werden in der persönlichen Steuererklärung des Inhabers erfasst — es gibt keine separate Unternehmensteuererklärung. Die Einfachheit hat ihren Preis: Der Inhaber haftet unbeschränkt persönlich, das heißt, Gläubiger können auf Privatvermögen (Ersparnisse, Immobilien, Fahrzeuge) zugreifen. Im Gegensatz zu einer LLC oder Kapitalgesellschaft bietet ein Einzelunternehmen keinen rechtlichen Schutzschild zwischen Inhaber und Unternehmen. Eine staatliche Eintragung ist nicht erforderlich, jedoch wird eine DBA-Registrierung (Doing Business As) benötigt, wenn unter einem anderen Namen als dem eigenen agiert wird. Einzelunternehmer zahlen auf ihren Nettogewinn Selbstständigensteuer (15,3 %).
Viele Freiberufler und Gründer betreiben ihr Unternehmen als Einzelunternehmen, ohne sich des Haftungsrisikos bewusst zu sein. Der Wechsel zu einer LLC ist in der Regel günstig und bietet wichtigen Schutz. Ein Unternehmensanwalt oder Steuerberater kann einschätzen, ab wann das Haftungsrisiko und die steuerlichen Konsequenzen eine förmliche Unternehmensstruktur rechtfertigen.
Verfasst von James Chae — Mitgründer, Expert Sapiens
Geprüft März 2026