Recht und geistiges Eigentum
Definition
Ein Vorschusshonorar ist eine im Voraus geleistete Zahlung an einen Fachmann — häufig einen Anwalt oder Berater — um seine Verfügbarkeit und zukünftige Leistungen zu sichern. Der Betrag wird in der Regel auf einem Treuhandkonto verwahrt und gegen geleistete Arbeit verrechnet.
Vorschusshonorarvereinbarungen gibt es in zwei Hauptformen. Ein klassisches Vorschusshonorar (auch 'echtes Retainer' genannt) ist eine Gebühr, die allein die Verfügbarkeit des Fachmanns sichert — der Mandant sichert sich bevorzugten Zugang, und der Fachmann reserviert Kapazitäten. Ein Sicherheitsvorschuss (die häufigere Form) ist eine Vorauszahlung, gegen die der Fachmann nach und nach abrechnet — ist der Betrag aufgebraucht, stockt der Mandant auf. Manche Fachleute erheben ein monatliches Pauschalhonorar für einen definierten laufenden Leistungsumfang. Bei Anwälten müssen Vorschussgelder auf einem Mandantenkonto (IOLTA-Konto) verwahrt werden und dürfen erst nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung auf das Anwaltskonto überwiesen werden.
Das Verständnis von Vorschusshonorarvereinbarungen verhindert Überraschungen bei der Abrechnung und schützt Ihre Interessen. Klären Sie vor Unterzeichnung: Was passiert mit ungenutzten Mitteln? Ist der Vorschuss erstattungsfähig? Welche Leistungen sind enthalten? Wie oft erhalten Sie Kontoauszüge?
Verfasst von James Chae — Mitgründer, Expert Sapiens
Geprüft März 2026